Sondergenehmigung und Befreiung
Wählen Sie Ihr Fahrzeug aus und klicken Sie auf den entsprechenden Link. Ist Ihr Fahrzeug nicht aufgeführt, gilt keine Sondergenehmigung oder Befreiung.
Wählen Sie Ihr Fahrzeug
- Wohnmobile mit nicht-niederländischem Kennzeichen.
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Wohnmobile mit niederländischem Kennzeichen sind automatisch befreit. Sie müssen nichts unternehmen.
- Oldtimer-LKW (40 Jahre oder älter), ausschließlich privat genutzt (einschließlich ehemaliger Feuerwehrfahrzeuge).
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- Müllfahrzeug, Kehrmaschine oder Kanalreiniger mit nicht-niederländischem Kennzeichen.
Fahrzeug zur Befreiung anmelden
Diese Fahrzeuge mit niederländischem Kennzeichen sind automatisch befreit. Sie müssen nichts unternehmen.
- Elektro-LKW und -Lieferwagen (emissionsfrei) bis zu 4.250 kg mit nicht-niederländischem Kennzeichen.
Fahrzeug zur Befreiung anmelden
Diese Fahrzeuge mit niederländischem Kennzeichen sind automatisch befreit. Sie müssen nichts unternehmen.
- LKW mit Ausfuhrkennzeichen (Überführungskennzeichen).
Fahrzeug zur Befreiung anmelden
Diese Fahrzeuge mit niederländischem Kennzeichen sind automatisch befreit. Sie müssen nichts unternehmen.
- Feuerwehrfahrzeuge, die von einer Feuerwehr eingesetzt werden.
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- Polizeifahrzeuge, die von der Polizei eingesetzt werden.
Sondergenehmigung für dieses Fahrzeug beantragen
Sonstige Fahrzeuge
Für die folgenden Fahrzeuge gilt ebenfalls eine automatische Befreiung. Sie müssen hierfür nichts unternehmen:
- LKW mit einem niederländischen Tageskennzeichen
- LKW mit einem niederländischen Händlerkennzeichen
- Militärfahrzeuge
- Beantragen Sie eine Sondergenehmigung und wird Ihr Antrag genehmigt, zahlen Sie keine LKW-Maut. In diesem Fall benötigen Sie keine OBU.
- Hat Ihr Fahrzeug ein niederländisches Kennzeichen und ist es von der LKW-Maut befreit? Dann benötigen Sie keine OBU. Sie müssen nichts tun.
- Hat Ihr Fahrzeug ein nicht niederländisches Kennzeichen und ist es in den Niederlanden von der LKW-Maut befreit? Dann melden Sie es zunächst für die Befreiung an. So vermeiden Sie, dass das Fahrzeug in den Niederlanden möglicherweise nicht korrekt erkannt wird. Eine OBU benötigen Sie nicht.
- Bei Probefahrten mit Lkw: Verwenden Sie ein niederländische Händlerkennzeichen und stellen Sie sicher, dass die OBU ausgeschaltet ist.