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Sondergenehmigung und Befreiung

Ist Ihr LKW 40 Jahre alt oder älter? Dann können Sie möglicherweise demnächst eine Sondergenehmigung beantragen. Auch LKW der Polizei und Feuerwehr können eine Sondergenehmigung erhalten. Wenn wir Ihren Antrag genehmigen, zahlen Sie keine LKW-Maut.  

In einigen Fällen gilt eine Befreiung. Zum Beispiel für Elektro-LKW und -Lieferwagen mit einem Gewicht bis zu 4.250 kg. Diese Fahrzeuge mit niederländischem Kennzeichen sind automatisch von der LKW-Maut befreit. Sie müssen hierfür nichts weiter tun.