Sondergenehmigung beantragen
Ist Ihr LKW 40 Jahre alt oder älter? Dann können Sie möglicherweise eine Sondergenehmigung erhalten. Auch LKW, die von der Polizei oder der Feuerwehr genutzt werden, können eine Sondergenehmigung erhalten. Wenn wir Ihren Antrag genehmigen, zahlen Sie keine LKW-Maut. In diesem Fall benötigen Sie keine OBU.
Voraussetzungen
Um eine Sondergenehmigung zu erhalten, muss das Fahrzeug die folgenden Voraussetzungen erfüllen.
Oldtimer
- Der LKW ist 40 Jahre oder älter.
- Sie nutzen den LKW ausschließlich für private Zwecke.
Polizeifahrzeuge
Der LKW ist bei der Polizei im Einsatz.
Feuerwehrfahrzeuge
Das Feuerwehrfahrzeug wird von einer der folgenden Feuerwehrorganisationen genutzt:
- Feuerwehr einer Sicherheitsregion (veiligheidsregio).
- Feuerwehrorganisationen, die die offizielle Feuerwehrkennzeichnung verwenden dürfen.
- Werkfeuerwehr, die von der Sicherheitsregion behördlich als solche ausgewiesen wurde.
So beantragen Sie online Ihre Sondergenehmigung
-
Sondergenehmigung beantragen
Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Sondergenehmigung beantragen'
-
Füllen Sie die erforderlichen Angaben aus.
-
Laden Sie Kopien der angeforderten Unterlagen hoch. Siehe:
- Oldtimer: Erforderliche Unterlagen.
- Polizei: Erforderliche Unterlagen.
- Feuerwehr: Erforderliche Unterlagen.
-
Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, erhalten Sie eine automatische E-Mail.
-
Wir prüfen Ihren Antrag. Innerhalb von 5 Werktagen senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Link zur Entscheidung bezüglich Ihres Antrags.