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Sondergenehmigung beantragen

Ist Ihr LKW 40 Jahre alt oder älter? Dann können Sie möglicherweise eine Sondergenehmigung erhalten. Auch LKW, die von der Polizei oder der Feuerwehr genutzt werden, können eine Sondergenehmigung erhalten. Wenn wir Ihren Antrag genehmigen, zahlen Sie keine LKW-Maut.

Voraussetzungen

Um eine Sondergenehmigung zu erhalten, muss das Fahrzeug die folgenden Voraussetzungen erfüllen.

Oldtimer 

  • Der LKW ist 40 Jahre oder älter. 
  • Sie nutzen den LKW ausschließlich für private Zwecke.

Polizei- und Feuerwehrfahrzeuge 

  • Der LKW wird von der Polizei oder Feuerwehr genutzt. 

Solange Ihr Antrag auf eine Sondergenehmigung noch nicht vollständig bearbeitet ist, müssen Sie LKW-Maut bezahlen. Die Beantragung einer Sondergenehmigung ist kostenlos.

So beantragen Sie online Ihre Sondergenehmigung

  1. Klicken Sie auf die Schaltfläche 'Sondergenehmigung beantragen'

    Sondergenehmigung beantragen
  2. Füllen Sie die erforderlichen Angaben aus. 

  3. Laden Sie eine Kopie der Vorder- und Rückseite Ihres Fahrzeugscheins hoch.

    Laden Sie außerdem eine Vollmacht, eine Nutzungserklärung oder eine Erklärung private Nutzung hoch, wenn Sie diese benötigen (siehe ‚Kein Eigentümer oder Nutzer des Fahrzeugs‘ und ‚Oldtimer‘).

  4. Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, erhalten Sie eine automatische E-Mail. 

  5. Wir prüfen Ihren Antrag. Innerhalb von 5 Werktagen senden wir Ihnen eine E-Mail mit einem Link zur Entscheidung bezüglich Ihres Antrags.