Diese Chat-App verwendet Technologie des Unternehmens Genesys. Wir teilen einige deiner Daten mit diesem Unternehmen. Diese Daten werden nur benötigt, damit die Chat-App ordnungsgemäß funktioniert. Der Inhalt des Chats bleibt zwischen dir und uns. Möchten Sie mehr darüber erfahren? Lesen Sie mehr über unsere Cookies.
Die Lkw-Maut gilt für niederländische und ausländische LKW. Das sind Fahrzeuge der Kategorien N2 und N3. Sie haben eine technische zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg. Dabei spielt es keine Rolle, wofür Sie das Fahrzeug nutzen. Auch nicht, ob das Fahrzeug leer oder beladen ist.
N2:
LKW mit einer technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg bis einschließlich 12.000.
N3:
LKW mit einer technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 12.000 kg.
Die Fahrzeugklasse finden Sie über die Kennzeichenprüfung bei der RDW. Die Klasse steht bei Buchstabe „J“. (Nur für Fahrzeuge mit niederländischem Kennzeichen.)
Technisch zulässige Gesamtmasse
Das technisch zulässige Gesamtmasse ist das maximale Gewicht, das ein Fahrzeug einschließlich Ladung gemäß den Angaben des Herstellers haben darf. Das Fahrzeug ist für dieses maximale Gewicht konstruiert und gebaut.
Hinweis: Das technische zulässige Gesamtgewicht bestimmt nicht immer den zu zahlenden Betrag.
Für den Betrag pro Kilometer kann ein anderes Gewicht gelten. Weitere Informationen zu den Beträgen finden Sie unter Das zahlen Sie.
Die LKW-Maut in den Niederlanden gilt unter anderem nicht für Wohnmobile. Mit der Anmeldung Ihres Fahrzeugs für eine Befreiung verhindern Sie, dass es in den Niederlanden möglicherweise nicht korrekt erkannt wird.
Hat Ihr Fahrzeug ein niederländisches Kennzeichen? Dann ist keine Meldung nötig.
Die LKW-Maut hat zwei Ziele:
Den inländischen und ausländischen Güterverkehr pro Kilometer für die Nutzung der Straße bezahlen zu lassen.
Den niederländischen Straßenverkehrssektor nachhaltiger und effizienter zu gestalten.
Möchten Sie mehr über die Gründe für die LKW-Maut und die gesetzlichen Bestimmungen erfahren? Dann besuchen Sie die Website vrachtwagenheffingsbeleid.nl vom Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft.