Informationen für Dienstanbieter
Als EETS-Anbieter können Sie zum EETS-Gebiet LKW-Maut zugelassen werden. Nach der Zulassung dürfen Sie die LKW-Maut bei Ihren Kunden einziehen und müssen diese Maut an den Mauterheber abführen. Das niederländische Straßenverkehrsamt (RDW) ist Mauterheber im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft der Niederlande.
Sie können als EETS-Anbieter zugelassen werden, wenn Sie alle Bedingungen aus der EETS-Gebietserklärung LKW-Maut (EGE, Version 2.0 November 2024) erfüllen.
Was ist die EETS-Gebietserklärung LKW-Maut?
Die EETS-Gebietserklärung LKW-Maut (EGE) ist gemäß den europäischen und niederländischen Gesetzen und Vorschriften das Dokument, das alle Bedingungen enthält, die EETS-Anbieter erfüllen müssen, um in einem sogenannten EETS-Gebiet zugelassen zu werden.
Die EETS-Gebietserklärung LKW-Maut enthält außerdem ein Muster für den EETS-Vertrag, der zwischen dem Mauterheber und einem EETS-Anbieter für die Erbringung von Mautdiensten im EETS-Gebiet LKW-Maut geschlossen wird. Der Prozess der Zulassung von EETS-Anbietern wird auch als Zugangsgewährung bezeichnet. Die Zugangsgewährung ist für Folgendes erforderlich:
- Die Erlaubnis zur Erbringung von Mautdiensten im EETS-Gebiet LKW-Maut.
- Der Abschluss von Verträgen mit Kennzeichenhaltern.
- Die Erhebung von Mautgebühren von Kennzeichenhaltern für Fahrten im EETS-Gebiet LKW-Maut im Rahmen eines Vertrags und deren (obligatorische) Abführung an den Mauterheber (niederländisches Straßenverkehrsamt - RDW).
EETS-Anbieter, die für Dienstleistungen im EETS-Gebiet LKW-Maut zugelassen sind, haben gemäß den europäischen und niederländischen Gesetzen und Vorschriften Anspruch auf eine Vergütung in Form einer Gebühr. Die Höhe und Auslegung dieser Vergütung ist ebenfalls Teil der EETS-Gebietserklärung LKW-Maut.
Inhalt EETS-Gebietserklärung LKW-Maut
Die EETS-Gebietserklärung LKW-Maut besteht aus den folgenden Komponenten:
Teil 1 Allgemeine Bedingungen
Bestimmungen unter anderem über die Kommunikation zwischen dem Mauterheber und dem EETS-Anbieter, Datenschutz, Vertraulichkeit, Haftung, Freistellung und Kündigung des EETS-Vertrags.
Teil 2 Verfahrenstechnische Bedingungen
Das vorgeschriebene Dienstleistungsniveau der EETS-Anbieter und die kommerziellen Bedingungen, beispielsweise über die Vergütung der EETS-Anbieter durch den Mauterheber.
Teil 3 Zugangsgewährung
Um Zugang zum EETS-Gebiet LKW-Maut zu erhalten, muss einem EETS-Anbieter eine Zugangsgewährung erteilt werden. In diesem Abschnitt sind die Zugangsgewährung und die Anforderungen für den Erhalt des Zugangsgewährungsnachweises festgelegt.
Teil 4 Maut-Kontextdaten
Die Informationen und einzuhaltenden Bedingungen, die vom Mauterheber festgelegt werden, um die Höhe der LKW-Maut zu bestimmen und die Mauttransaktion abzuschließen.
Für die Zugangsgewährung durchlaufen Sie im Wesentlichen die folgenden Schritte. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von etwa 12 Monaten. Weitere Informationen finden Sie in Artikel 3.2 der EGE und in Anhang IV.
Schritt | Was | Wer |
1. Interesse bekunden |
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Potenzieller EETS-Anbieter und Mauterheber |
2. Anmeldung Zugangsgewährungsverfahren |
Anmeldung zum Zugangsgewährungsverfahren über diese Website. Anschließend müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
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Potenzieller EETS-Anbieter |
3. Beurteilung Vollständigkeit Anmeldung Zugangsgewährung |
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Mauterheber |
4. Beginn Zugangsgewährungsverfahren |
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Potenzieller EETS-Anbieter und Mauterheber |
5. Abschluss EETS-Vertrag | Unterzeichnung und Inkrafttreten des EETS-Vertrags, vorbehaltlich Bestimmungen über den Zugang zum EETS-Gebiet und Dienstleistungen. Start Zugangsgewährungsphase EETS-Vertrag. | Potenzieller EETS-Anbieter und Mauterheber |
6. Testprozess | Der potenzielle EETS-Anbieter trägt die Kosten für das Zugangsgewährungsverfahren, legt einen Testplan vor und durchläuft den Testprozess. | Potenzieller EETS-Anbieter und Mauterheber |
7. Abschluss Zugangsgewährungsverfahren |
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Potenzieller EETS-Anbieter |
8. Zugang zum EETS-Gebiet LKW-Maut |
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EETS-Anbieter |
Interesse an Zugangsgewährung
Hat Ihre Organisation Interesse an einer Zugangsgewährung? Dann senden Sie eine E-Mail an [email protected].
Geben Sie diese Daten in Ihrer E-Mail an:
- „Interesse an Zugangsgewährung“ in der Betreffzeile
- Firmenname
- Nachname und Initialen der Kontaktperson
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Wir werden uns dann mit Ihnen in Verbindung setzen, um ein Interessengespräch zu vereinbaren.
Anmeldung Zugangsgewährungsverfahren
Haben Sie ein Interessengespräch mit uns geführt? Dann können Sie Ihre Organisation anschließend für das Zugangsgewährungsverfahren anmelden. Senden Sie auch in diesem Fall eine E-Mail an [email protected].
Geben Sie diese Daten in Ihrer E-Mail an:
- „Anmeldung Zugangsgewährungsverfahren“ in der Betreffzeile
- Firmenname
- Nachname und Initialen der Kontaktperson
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Zusätzlich zum Versenden dieser E-Mail müssen Sie folgende Dokumente hochladen:
- Nachweis der Registrierung gemäß Artikel 4 der Richtlinie (EU) 2019/520.
- Entwurf des Dienstleistungsplans für die Erbringung von Mautdiensten im EETS-Gebiet LKW-Maut unter Berücksichtigung von Artikel 45 der EETS-Gebietserklärung.
- Einverständniserklärung zu Artikel 44 der EETS-Gebietserklärung.
Das Hochladen dieser Dokumente erfolgt über eine gesicherte RDW-Umgebung. Im vorherigen Schritt haben wir Ihrer Organisation Zugriff darauf gewährt.
Nach Erhalt Ihrer E-Mail und Ihrer Unterlagen bearbeiten wir die Anmeldung gemäß dem in der EETS-Gebietserklärung beschriebenen Verfahren.
Die EETS-Gebietserklärung LKW-Maut ist auf dieser Seite veröffentlicht (siehe oben auf dieser Seite).
- Vertraulichkeitserklärung EETS-Anbieter (in Dutch)(pdf, 75kb)
- HGV Charge TSP - The Service Description Data Exchange RDW(pdf, 1mb) (in English, version June 2025)
- HGV Charge TSP - The Message Description Data Exchange RDW(pdf, 819kb) (in English, version June 2025)
- Annex - Template Test Plan Candidate EETS Providers HGVC v1.0 (in English)(pdf, 224kb)
- Annex – Template Test Report Candidate EETS providers HGVC v1.1 (in English)(pdf, 252kb)
EETS-Anbieter |
EETS-Vereinbarung unterzeichnet |
Testphase A | Testphase B | Testphase C | Akkreditierungsnachweis |
---|---|---|---|---|---|
Toll4Europe | Ja, 03-03-2025 | In Bearbeitung |
Ausstehend |
In Bearbeitung |
Nicht verfügbar |
Telepass | Ja, 13-03-2025 | In Bearbeitung |
Ausstehend |
In Bearbeitung |
Nicht verfügbar |
Auf dieser Seite finden Sie die relevanten Gesetze und Vorschriften innerhalb des EETS-Gebiets LKW-Maut. Eine Reihe von Veröffentlichungen und offiziellen Bekanntmachungen finden Sie unter diesen Links:
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