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Informationen für Dienstanbieter 

Als EETS-Anbieter können Sie zum EETS-Gebiet LKW-Maut zugelassen werden. Nach der Zulassung dürfen Sie die LKW-Maut bei Ihren Kunden einziehen und müssen diese Maut an den Mauterheber abführen. Das niederländische Straßenverkehrsamt (RDW) ist Mauterheber im Auftrag des Ministeriums für Infrastruktur und Wasserwirtschaft der Niederlande.