EETS-Gebietserklärung zur Lkw-Maut
Dieses Dokument enthält Erläuterungen zur Erklärung zur EETS-Gebietserklärung (European Electronic Toll Service) LKW-Maut.
In Artikel 10 des Gesetzes zur Umsetzung der EETS-Richtlinie ist festgelegt, dass der Mauterheber eine EETS-Gebietserklärung verfassen muss - und welche Angaben diese EETS-Gebietserklärung mindestens enthalten muss. Aus diesem Grund hat der Mauterheber dieses Dokument für das EETS-Gebiet LKW-Maut erstellt. Der Mauterheber für die LKW-Maut ist der Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft.
Das EETS-Gebiet der Lkw-Maut sorgt für die Erhebung der LKW-Maut. Dies ist in Artikel 2 Absatz 1 des Gesetzes über die LKW-Maut festgelegt.
Diese Erläuterung enthält Informationen zur EETS-Gebietserklärung. Aus diesem Dokument können keine Rechte abgeleitet werden.
Download EETS-Gebietserklärung zur Lkw-Maut auf Niederländisch (Version 2)(pdf, 1mb)