RDW
Postbus 777
2700 AT Zoetermeer (NL)
Die niederländische Fahrzeugbehörde RDW spielt eine wichtige Rolle bei der Umsetzung des Gesetzes über die LKW-Maut. Diese Behörde führt das Register für die LKW-Maut und überprüft mithilfe technischer Geräte, beispielsweise mit Kameras über der Fahrbahn, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden. Außerdem führt die RDW im Namen des Ministers für Infrastruktur und Wasserwirtschaft verschiedene Tätigkeiten im Zusammenhang mit der LKW-Maut durch.
Zweck der Datenverarbeitung
Die RDW verarbeitet personenbezogene Daten, um das Register für die LKW-Maut zu führen und die Einhaltung des Gesetzes zu überwachen. Das Register enthält Daten, die für die ordnungsgemäße Durchführung der LKW-Maut erforderlich sind. Darüber hinaus verarbeitet die RDW personenbezogene Daten, um automatisiert zu überprüfen, ob die gesetzlichen Vorschriften eingehalten werden.
Verwaltung des Registers für die LKW-Maut
Im Gesetz über die LKW-Maut ist vorgesehen, dass ein Register geführt wird. In diesem Register werden Daten verarbeitet, die für die Durchführung der LKW-Maut erforderlich sind. Die RDW führt dieses Register und ist für die Verarbeitung der darin enthaltenen personenbezogenen Daten verantwortlich. Die personenbezogenen Daten in diesem Register werden ausschließlich zur Durchführung des Gesetzes und zur Übermittlung von Daten an Organisationen verwendet, die diese Daten bei der Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben benötigen.
Administrative Kontrolle
Die RDW überprüft, ob die Vorschriften des LKW-Mautgesetzes eingehalten werden. Zu diesem Zweck setzt die RDW technische Geräte ein. Dabei wird kontrolliert, ob Lastkraftwagen die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der LKW-Maut erfüllen. Für diese gesetzliche Aufgabe verarbeitet die RDW personenbezogene Daten. Dies geschieht nur, soweit dies für die Erfüllung dieser Aufgabe erforderlich ist.
Die RDW erfasst die folgenden Daten, wenn ein LKW die technischen Geräte passiert:
- Bilder des Fahrzeugs, einschließlich des Kennzeichens (Personen werden nicht erfasst)
- Daten aus dem Mautgerät im LKW
- Ort, Datum und Uhrzeit.
Zentrale Bearbeitung von Datenschutzanfragen
Die RDW hat eine koordinierende Rolle bei Datenschutzanfragen. Zu diesem Zweck wurde eine zentrale Anlaufstelle eingerichtet. Die RDW koordiniert Anfragen von betroffenen Personen und stimmt diese mit anderen beteiligten Organisationen ab. Außerdem registriert die RDW Datenschutzverletzungen, die bei der Erhebung der LKW-Maut entstehen.
Aufbewahrungsfristen
Die RDW speichert personenbezogene Daten nicht länger, als es für die Erfüllung gesetzlicher Aufgaben erforderlich ist. Das Gesetz schreibt vor, wie lange bestimmte Arten von Daten gespeichert werden dürfen.
Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte
Die RDW gibt personenbezogene Daten nur an Organisationen weiter, die an der Durchführung des Gesetzes über die LKW-Maut beteiligt sind. Eine Weitergabe erfolgt nur, wenn dies für die Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben notwendig oder gesetzlich zulässig ist. Dabei kann es sich beispielsweise um das Ministerium für Infrastruktur und Wasserwirtschaft, die Aufsichtsbehörde für Umwelt und Transport (ILT) und andere zuständige Organisationen im Zusammenhang mit der LKW-Maut handeln.
Untersuchungen
Die RDW führt gelegentlich Untersuchungen durch, um ihre Dienstleistungen zu verbessern, beispielsweise Untersuchungen zur Kundenzufriedenheit. Zu diesem Zweck nutzt die RDW gegebenenfalls:
- Namen und Adressen aus unseren Registern
- Telefonnummern und E-Mail-Adressen, die Sie für die Kontaktaufnahme mit uns verwendet haben.
Sie können die Teilnahme an einer Untersuchung jederzeit ablehnen. Wenn Sie an einer Untersuchung teilnehmen, informiert die RDW Sie über deren Zweck. Die Ergebnisse der Untersuchung können niemals einer bestimmten Person zugeordnet werden, es sei denn, Sie haben hierfür Ihre Einwilligung erteilt. Wenn Sie nicht an Untersuchungen teilnehmen möchten, können Sie dies der RDW mitteilen.
Zweck der Datenverarbeitung bei einer Untersuchung
Die Verbesserung der Dienstleistungen.
Aufbewahrungsfrist
Sobald die personenbezogenen Daten für die Untersuchung nicht mehr benötigt werden, werden sie gelöscht.