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Befreiung melden

Für Fahrzeuge mit einer Befreiung zahlen Sie keine LKW-Maut. Hat Ihr Fahrzeug ein Kennzeichen aus einem anderen Land als den Niederlanden? Dann melden Sie es für eine Befreiung an. Auch Wohnmobile mit einem Kennzeichen außerhalb der Niederlande können Sie für eine Befreiung anmelden.

Gilt für Ihren LKW eine Befreiung und hat er ein niederländisches Kennzeichen? Dann müssen Sie nichts weiter tun.

Fahrzeuge mit Befreiung und niederländischem Kennzeichen

Für diese Lkw gilt eine automatische Befreiung mit niederländischem Kennzeichen:

  • Elektro-LKW und -Lieferwagen (emissionsfrei) bis zu 4.250 kg.
  • LKW mit Kurzzeitkennzeichen.
  • LKW mit Ausfuhrkennzeichen (Überführungskennzeichen).
  • LKW mit Händlerkennzeichen.
  • Müllwagen, Kehrmaschinen und Kanalreinigungsfahrzeuge.
  • Militärfahrzeuge.

Befreiung melden für Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen

Hat Ihr Fahrzeug ein Kennzeichen aus einem anderen Land als den Niederlanden? Dann müssen Sie dieses Fahrzeug zunächst zur Befreiung melden. Dies gilt für:

  • Elektro-LKW und -Lieferwagen (emissionsfrei) bis zu 4.250 kg.
  • Müllwagen, Kehrmaschinen und Kanalreinigungsfahrzeuge.
  • Wohnmobilen.

So funktioniert Befreiung melden

  1. Klicken Sie auf 'Befreiung melden'.

    Befreiung melden
  2. Füllen Sie die erforderlichen Angaben aus.

  3. Laden Sie eine Kopie hoch von:

    • Die Vorder- und Rückseite Ihrer Zulassungsbescheinigung.
    • Die Übereinstimmungsbescheinigung des Fahrzeugs, wenn Sie ein Wohnmobil der Fahrzeugkategorie N2 oder N3 haben (siehe 'Wohnmobilen mit nicht-niederländischem Kennzeichen').
  4. Sobald wir Ihren Antrag erhalten haben, erhalten Sie eine automatische E-Mail. 

  5. Wir prüfen Ihre Meldung. Innerhalb von 5 Werktagen erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link zu unserer Mitteilung. Dort steht, ob wir das Fahrzeug registriert haben.