Haben Sie kein DigiD oder eHerkenning? Oder schreiben Sie lieber einen Brief? Dann senden Sie Ihr Einspruchsschreiben bitte an:
Minister für Infrastruktur und Wasserwirtschaft
z. Hd. Abteilung JBZ des RDW
Postfach 353
9640 AJ Veendam
Folgende Informationen sollten Sie zumindest in Ihrem Einspruchsschreiben aufführen und anhängen:
- Ihren Namen und Ihre Unterschrift
- das Datum und Ihre Anschrift
- gegen welche Entscheidung Sie Einspruch einlegen (fügen Sie eine Kopie des Schreibens mit der Entscheidung bei oder geben Sie das Aktenzeichen des Schreibens an)
- warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind
- Dokumente im Zusammenhang mit dem Einspruch (z. B. Fotos, Schreiben oder andere Aufzeichnungen).
Möchten Sie in einem Gespräch erklären, warum Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind? Dann geben Sie in Ihrem Einspruchsschreiben an, dass Sie eine Anhörung wünschen. Tun Sie dies nicht später als 6 Wochen nach dem Datum oben auf dem Schreiben mit unserer Entscheidung. Geben Sie im Einspruchsschreiben auch Ihre Telefonnummer an.