6 Missverständnisse zur LKW-Maut (und wie es sich tatsächlich verhält)
Am 1. Juli 2026 tritt die LKW-Maut in den Niederlanden in Kraft. Viele Unternehmer sind bereits vorbereitet und verfügen inzwischen über ein Bordgerät (On-Board-Unit, OBU). Dennoch stellt der RDW fest, dass noch Fragen zur Einführung und zu den Regeln rund um die LKW-Maut bestehen. Deshalb listet der RDW die wichtigsten Missverständnisse über die LKW-Maut auf und erklärt, wie es sich tatsächlich verhält.
Missverständnis 1: „Wir haben keine LKW, daher betrifft uns das nicht“
Die LKW-Maut gilt für alle Fahrzeuge der Klassen N2 und N3. Diese haben eine technisch zulässige Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg. Dazu gehören auch kleinere LKW, die in der Praxis manchmal wie große Lieferwagen aussehen und die man mit einem Führerschein der Klasse B fahren darf.
Unternehmen, die sich nicht sicher sind, ob ein Fahrzeug unter diese Klasse fällt, können dies anhand des Fahrzeugscheins oder über die Kennzeichenprüfung auf www.rdw.nl überprüfen. Steht dort unter dem Buchstaben J (Fahrzeugklasse) „N2“ oder „N3“? Dann handelt es sich bei dem Fahrzeug um einen LKW. Regeln Sie dann schnell noch ein Bordgerät (OBU) für die Niederlande.
Auch Unternehmen ohne eigene LKW können von der Maut betroffen sein, beispielsweise dadurch, dass Spediteure ihre Transporttarife anpassen. Es ist daher ratsam, diesbezüglich rechtzeitig das Gespräch mit Spediteuren und anderen Partnern in der Lieferkette zu suchen.
Missverständnis 2: „Ich habe kein Transportunternehmen, daher gilt die LKW-Maut für mich nicht“
Die LKW-Maut gilt für alle Fahrzeuge der Klassen N2 und N3. Es spielt keine Rolle, wie und wofür das Fahrzeug genutzt wird. Nicht nur LKW von Transportunternehmen, sondern beispielsweise auch Kranwagen, Pferdetransporter und Verkaufswagen der Fahrzeugklassen N2 und N3 fallen unter die LKW-Maut. Ebenso spielt es keine Rolle, ob ein LKW privat oder geschäftlich genutzt wird, wofür das Fahrzeug eingesetzt wird oder ob es beladen oder leer ist.
Missverständnis 3: „Das Bordgerät kann ich auch noch in letzter Minute besorgen“
Das ist nicht ratsam. Bei Mautanbietern und Tankkartenanbietern können Unternehmen bereits seit einigen Monaten ein Bordgerät erhalten. Die Anbieter haben jeweils ihre eigenen Bedingungen und Lieferzeiten, weshalb es ratsam ist, zu prüfen, welcher am besten zur Situation des Unternehmens passt. Wer mit der Beschaffung eines Bordgeräts wartet, kann möglicherweise nicht mehr auf den Mautanbieter seiner Wahl zurückgreifen. Regeln Sie dies daher jetzt. Ohne ein funktionierendes Bordgerät in der Fahrerkabine darf der LKW nicht fahren, und nach dem 1. Juli besteht für Unternehmen ein hohes Risiko, ein Bußgeld zu erhalten.
Missverständnis 4: „Mit meinem derzeitigen Bordgerät erfülle ich die Anforderungen automatisch“
Ein bestehendes Bordgerät, das bereits im Ausland eingesetzt wird, ist nicht automatisch für die LKW-Maut in den Niederlanden geeignet. Nicht alle Bordgeräte funktionieren in jedem Land, und nicht jeder Vertrag ist standardmäßig für die Niederlande aktiv. Daher ist es wichtig, beim aktuellen Anbieter zu überprüfen:
- ob das aktuelle Bordgerät für die Niederlande geeignet ist,
- und ob der Vertrag erweitert werden muss.
Ist Ihr Bordgerät nicht für die Niederlande geeignet? Dann sorgen Sie rechtzeitig für ein Bordgerät, das in den Niederlanden funktioniert.
Missverständnis 5: „Mein Kollege wird sich schon um das Bordgerät kümmern“
Manche Unternehmen wissen zwar, dass die LKW-Maut bevorsteht, haben aber nicht klar geregelt, wer für die Beantragung des Bordgeräts zuständig ist. Dann könnte die Beantragung des Bordgeräts vielleicht übersehen werden. Dies gilt insbesondere für Unternehmen, bei denen der Transport nicht die Haupttätigkeit darstellt. Gehen Sie nicht davon aus, dass sich jemand anderes darum kümmert, sondern ergreifen Sie selbst die Initiative.
Missverständnis 6: „Die Kontrollen beginnen erst später“
Nein. Die Kontrollen beginnen unmittelbar am 1. Juli. Ab diesem Zeitpunkt riskiert ein Unternehmen ein Bußgeld, wenn ein LKW ohne funktionierendes Bordgerät fährt. Dies gilt sowohl für niederländische als auch für ausländische LKWs. Allerdings beträgt das Bußgeld im ersten Halbjahr die Hälfte des üblichen Bußgeldbetrags. Das Bußgeld für das Fahren ohne Vertrag mit einem Mautanbieter beträgt dann 400 Euro statt 800 Euro. Das Fahren mit einem Bordgerät, das ausgeschaltet ist, nicht ordnungsgemäß funktioniert oder zu einem anderen LKW gehört, kostet 250 Euro statt 500 Euro.
Kampagne
Um Unternehmer und Fahrer gut vorzubereiten, ist der RDW im Juni zudem mit Informationsständen an vier Raststätten in den Niederlanden vertreten. Diese Aktion ist Teil einer umfassenden Kampagne, die bereits seit geraumer Zeit im In- und Ausland läuft. Ab dem 8. Juni können LKW-Fahrer und Transportunternehmer hier an vier Tagen Fragen zur LKW-Maut, zum Bordgerät und zu den Vorbereitungen auf den 1. Juli stellen.