Navigation überspringen Rdw.Feature.Search.ScreenReaderLinkText

Befreiung

Für Fahrzeuge mit einer Befreiung zahlen Sie keine LKW-Maut. Gilt für Ihren LKW eine Befreiung und hat er ein niederländisches Kennzeichen? Dann müssen Sie nichts tun. Die Befreiung wird automatisch geregelt.

Haben Sie ein Wohnmobil mit einem nicht-niederländischen Kennzeichen? Oder einen LKW aus einem anderen Land mit einer Befreiung in den Niederlanden? Dann melden Sie das Fahrzeug zur Befreiung an.

Fahrzeuge mit Befreiung

Die Befreiung für Fahrzeuge mit einem niederländischen Kennzeichen wird automatisch geregelt. Sie müssen hierfür nichts tun. Die Befreiung gilt nur für diese Fahrzeuge:

  • Elektro-LKW und -Lieferwagen (emissionsfrei) bis zu 4.250 kg.
  • LKW mit Kurzzeitkennzeichen.
  • LKW mit Ausfuhrkennzeichen (Überführungskennzeichen).
  • LKW mit Händlerkennzeichen.
  • Müllwagen, Kehrmaschinen und Kanalreinigungsfahrzeuge.
  • Militärfahrzeuge.